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Das Cöllnische Stadtbuch ‒ Beschreibung der Quelle

Das Cöllnische Stadtbuch (Landesarchiv Berlin, A Rep. 510 Rat zu Cölln, Nr. 1)


Das Stadtbuch von Cölln an der Spree ist eine wichtige, inhaltlich in sich relativ geschlossene Quelle zur Berliner Stadtgeschichte für die Zeit von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Der Codex wurde im wesentlichen Anfang des Jahres 1443 angelegt und beschreibt Verfassung und Finanzen der Stadt nach der Trennung der gemeinsamen Verwaltung mit Berlin am 26. Februar 1442, welche erst 1432 von den Räten beider Städte beschlossen worden war. Nachträge reichen bis in das Jahr 1541.


Verzeichnet wurden, neben Eidesformeln der Ratsmitglieder, Stadtbediensteten, Notare, Innungsmeister und Bürger, insbesondere die dem Cöllner Rat zustehenden Einnahmen an Haus- und Grundstückszinsen, Innungsgeldern, Markt- und Ausschankgebühren, Bürgergeld u.a. Das ab Folio 10 verso beginnende Ausgabenverzeichnis wurde nicht fertiggestellt.


Anders als das Berlinische Stadtbuch ist das Cöllner Buch lediglich von lokaler Bedeutung und blieb daher unbeachtet seitens der Chronisten und frühen Geschichtsforscher der Mark Brandenburg. Dies änderte sich, als zu Beginn des 19. Jahrhunderts die systematische Erfassung und Edition landesgeschichtlicher Quellen in den deutschen Territorien einsetzte. Erstmals veröffentlichte Ernst Fidicin 1837 große Textabschnitte des Cöllnischen Stadtbuches im Rahmen der drei Bände seiner „Historisch-diplomatischen Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin“. Insbesondere im ersten Band, der das Berlinische Stadtbuch enthält, zitiert er im Verweisapparat immer wieder ausführlich aus dem Cöllnischen Stadtbuch, um Verknüpfungen und Parallelen in den Verhältnissen der Schwesterstädte aufzuzeigen. Die erste vollständige Edition des Cöllner Stadtbuches publizierte 1921 Paul Clauswitz, der beinahe 30 Jahre zuvor bereits eine zeitgemäße Ausgabe des Berlinischen Stadtbuches besorgt hatte. Auf der Basis der Clauswitz-Edition erarbeitete Martin Ohm seine Textausgabe aus dem Jahre 1953 [1954], die sich durch eine zusätzliche Übertragung ins Hochdeutsche und zahlreiche Erläuterungen und Quellentextbeigaben auszeichnet. Aus dem damals im sowjetischen Sektor Berlins ansässigen Stadtarchiv erhielt Ohm zahlreiche Fotografien der kurz zuvor zurückgekehrten Handschrift.

Quellenmerkmale

Das Buch besteht aus 24 Blättern Pergament, im Format ca. 24 cm x 31 cm, eingebunden zwischen lederbezogene Holzdeckel und ist insgesamt ca. 2,5 cm stark.

Die Beschriftung erfolgte doppelseitig: von den somit 48 verfügbaren Seiten sind jedoch nur 34 unterschiedlich intensiv beschrieben. Abgesehen von dem einführenden ersten Textblatt (Folio 2) war offenbar eine durchgehend zweispaltige Anlage vorgesehen. Dieses System wird jedoch mit der „Verwilderung“ des Buches (ab Folio 12 recto) verlassen.1

Der sehr geordnete Beginn der Aufzeichnungen spricht für die Befähigung seines Autors, des Altaristen und Stadtschreibers Nikolaus Molner. Doch das Buch blieb unvollendet. Der in einer akkuraten gotischen Minuskel ausgeführte Text bricht auf Folio 11 recto ab. Die Ausschmückung des Textes mit roter Farbe: Unterstreichungen, Zwischenschriften und Zierstriche, insbesondere aber die Ergänzung der Lombarden, endet bereits auf Folio 5 recto.

Zudem fehlen - im Gegensatz zum (älteren und länger fortgeschriebenen) Berlinischen Stadtbuch - angelegte Ordnungsmerkmale, wie z.B. ein Inhaltsverzeichnis oder eine Seitenzählung.

Die Handschrift weist zwar auf den folgenden Seiten verstreute Nachträge bis weit in das 16. Jahrhundert und von verschiedenen Schreiberhänden auf, die inhaltlich zum Generalthema „Verfassung, Rechte und Einnahmen der Stadt“ passen. Doch wird auf diese Texte wesentlich weniger Mühe verwendet, z.T. tragen sie eher Konzeptcharakter.

Insbesondere an den Rändern des Kerntextes fallen gelegentlich Spuren von Notizen auf, die infolge der stark verblassten Tinte kaum noch entzifferbar sind. Offenbar wurden die Aufzeichnungen im 16. oder 17. Jahrhundert noch einmal von der Cöllner Stadtverwaltung genutzt. Spätere Leser haben vereinzelt Bleistiftanstreichungen oder -verweise hinterlassen.

Außerordentlich filigran und mit großer Sorgfalt ist die große Initiale gestaltet, die den Einführungstext auf Folio 2 recto einleitet. Auffällig ist hier ein schönes Binnenornament. Auch die dann weiter im Text folgenden kleinen Initialen sind kalligraphisch gestaltet. Der Schreiber hat dafür extra Lücken gelassen, was insbesondere auf den Blättern 5 verso bis 12 recto auffällt, wenn diese Anfangsbuchstaben noch fehlen. Ob eine zweite Person hier mit Farbe und Pinsel nachgearbeitet hat, oder Molner selbst, der als Kirchenmann dazu sicherlich befähigt war, muss offen bleiben. Jedenfalls sind die Buchstaben nicht vorgegeben worden (wie beim Berliner Stadtbuch), und beim Schreiben sind offenbar mehr Nachlässigkeiten unterlaufen als beim Einfügen – wenn beispielsweise auch der zweite Buchstabe des Wortes großgeschrieben wurde, oder sogar der Großbuchstabe schon mit Tinte geschrieben und dann noch einmal klein wiederholt wurde. Gelegentlich hat sich der Schreiber nicht enthalten können, selbst eine kunstvoll verzierte Versalie mit der Feder zu zeichnen, so auf Folio 1 (beide Seiten) und Folio 5 verso.

Auf dem Titelblatt befinden sich zwei Eigentumsvermerke der Berliner Magistratsbibliothek in Form eines Stempels und einer Signatur in der oberen rechten Ecke.

Bemerkenswert sind Spuren von Vandalismus, die wohl in das 19. Jahrhundert datiert werden können: Auf den Rückseiten der Blätter 16 und 18 wurden mit spitzer Feder Übungen in deutscher Kurrentschrift gekritzelt. Das Mondgesicht im Profil, mit großer Nase, mit der die Eintragungen im Cöllnischen Stadtbuch abschließen, karikiert vielleicht den oder einen der Übeltäter.

Literaturhinweise

Vollständige Editionen

Clauswitz, Paul: Das Stadtbuch des alten Köln an der Spree aus dem Jahre 1442, mit geschichtlicher Einleitung über die Entwicklung der Stadt bis zum Jahr 1442, Berlin 1921. (= Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, Heft 52).


Ohm, Martin: „Nu vort Irste schaltu wethen…“. Das Stadtbuch von Colen an der Spree per Nicolaum Molner (Müller), pro tunc notario, anno domine millesimo quadringetesimo tercio super festo purificationis Marie. (1443), mit einer Betrachtung des Stadtschicksals beider Städte, Berlin und Cölln von 1442-1448. Typoskript, Berlin 1953/1954 (Privatdruck im Ormig-Verfahren, Nr. 28 – mit 10 Fotografien der Handschrift im Text und einer Fotografie einer Zeichnung des Cöllnischen Stadtsiegels in der Innenseite der Mappe.)2


Teileditionen

Fidicin, Ernst: Berlinisches Stadtbuch. (= Historisch-diplomatische Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, T. 1) Berlin 1837.

Fidicin, Ernst: Berlinische Urkunden von 1261 bis 1550 (= Historisch-diplomatische Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, T. 2) Berlin 1837.

Fidicin, Ernst: Berlinische Regesten von 949 bis 1550. (= Historisch-diplomatische Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, T. 3) Berlin 1837.


Weitere Literatur

Holtze, Friedrich: Das Berliner Handelsrecht im 13. und 14. Jahrhundert, Berlin 1880 (= Schriften des Vereins für die Geschichte der Stadt Berlin, H. 16).

Lasch, Agathe: Geschichte der Schriftsprache in Berlin bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Dortmund 1910.

Kaeber, Ernst: Zur Entstehung des Kölner Stadtbuchs. In: Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, Bd. 37, München/ Berlin 1925, S. 124-129.


  1. Die Rückseitenbeschriftung hält zwar die Spalte ein, stammt jedoch von anderer Hand, man beachte die Flüchtigkeit und z.B. die unterschiedlichen Buchstabenformen von k und w
  2. Nach Angaben des Autors „vollständige Übersetzung in das Hochdeutsche (unter Verwendung des Quellendrucks von Dr. Clauswitz (1921) aber in der von Dr. Ernst Kaeber für notwendig erkannten Reihenfolge)“. Die Fotokopien „der alten Originalfolios“ stammen „aus dem Archiv „Ermlerhaus“ (Breitestraße) des Magistrats Groß-Berlin“.