Benutzungshinweise
Die paläografische Transkription soll in erster Linie eine Lesehilfe sein und Ihnen ermöglichen, interessante Textpassagen im Original zu entdecken. Als Grundlage für die Übertragung dienten die Editionen der früheren Stadtarchivare Ernst Fidicin (aus dem Jahr 1837) und Paul Clauswitz (aus dem Jahr 1921). Durch den Rückgriff auf diese Arbeiten war es möglich, Textstellen aufzunehmen, die im Original heute nicht mehr lesbar sind. Hinsichtlich des Textverständnisses wird auf die Übertragungen ins Hochdeutsche hingewiesen, die Martin Ohm 1953/1954 in geringer Auflage veröffentlichte.
Erläuterungen zur Textgestaltung
Anders als bei den im Druck vorliegenden Editionen von Fidicin, Clauswitz und Ohm wird die Vorlage vollständig transkribiert. Es werden also auch offensichtliche Fehler des Schreibers (Buchstaben oder Wortdopplungen, ausgestrichene Buchstaben, Silben oder Worte) wiedergegeben, ebenso alle Randbemerkungen, die meist von späteren Händen stammen.
Um diese Vielfalt digital abbilden zu können, steht der jeweilige Haupttext im Mittelpunkt. Mit farbig markierten Fußnoten wird markiert, an welcher Stelle es eine Anmerkung gibt.
In den grünen Textanmerkungen sind Randvermerke, Fehler und Dopplungen erläutert wie auch andere Lesarten oder Besonderheiten des Textes bzw. der Quelle. In den gelben Sachanmerkungen finden sich Ergänzungen wie Daten, Erläuterungen von Begriffen oder Personen oder Hinweise auf Quellen.
Optische Textgestaltung
- Farbige Initialen und Lombarden werden fett gesetzt.
- Durchstreichungen und Unterstreichungen werden als solche wiedergegeben. Ausgenommen davon ist das kreuzweise Durchstreichen ganzer Dokumente, was besonders häufig bei den Schuld- und Rentenverschreibungen vorkommt und auf „Erledigung“ der Rechtsinhalte hinweist.
- Abkürzungen in den Randvermerken werden (im Gegensatz zum Haupttext) mit Klammern aufgelöst; ausgenommen davon sind Verweise auf den Sachsenspiegel.
Transkriptionsgrundsätze
Den Texten liegen zumeist die Editionen von Paul Clauswitz zugrunde. Dies gilt insbesondere für die im Original häufig stark gekürzten lateinischen Textabschnitte. Sofern auf die ältere Bearbeitung von Fidicin zurückgegriffen wird, ist dies entsprechend gekennzeichnet. Auf Clauswitz‘ Arbeiten stützt sich auch Martin Ohm bei seinen Übertragungen ins Hochdeutsche, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Die hochdeutschen Fassungen zu überprüfen und in die Präsentation zu übernehmen war im Rahmen dieses Projekts nicht beabsichtigt, da die angestrebte enge formale Bindung an die Vorlage in diesem Fall nicht eingehalten werden könnte. Die Transkription berücksichtigt die von Walter Heinemeyer mit entwickelten und herausgegebenen Grundsätze für die Edition mittelalterlicher Amtsbücher.3
Dies betrifft vor allem:
- Die Regulierung des vokalischen bzw. konsonantischen Gebrauchs von u und v entsprechend der modernen Orthografie im Haupttext. Im Original wird häufig v als Vokal gebraucht, insbesondere im Wortanfang (d.h. „und“ ist eigentlich „vnd“).
- Die Regulierung des Gebrauchs von i und j. Konsonantisch gebrauchte Buchstaben werden in den mittelniederdeutschen Teilen als j gegeben. In lateinischen Passagen wird grundsätzlich nur das i verwendet.
- Die stillschweigende Auflösung von Kürzungen, insbesondere
- Kürzungsstriche und andere Kürzungszeichen
- Gekürzte Datumsangaben, Münz- und Maßeinheiten.
Es gibt jedoch auch bewusste Abweichungen von diesem Regelwerk:
- Groß- und Kleinschreibung wird textgetreu wiedergegeben, auch bei Eigennamen und geografischen Bezeichnungen.
- Übergeschriebene Buchstaben (in der Regel o oder e) werden gesetzt, auch wenn sie nicht immer klar zu unterscheiden sind und die Deutung unklar ist.4
- Wiedergabe des Y: wo klar in der Vorlage ein y ohne übergeschriebene Punkte steht, wird es so wiedergegeben. Ansonsten wird im Text deutlich, dass das Zeichen y sich aus der Kombination von i und j herleitet. Wo dies deutlich erkennbar ist, wird ij geschrieben, anderenfalls das ӱ.
- Zahlzeichen im Text sind fast durchweg römische Ziffern. Sie werden auch als solche wiedergegeben, und zwar in der vorgefundenen Schreibweise (vier ist IIII, nicht IV). Abweichend vom Original, wo die Ziffern überwiegend klein geschrieben sind, werden sie zur besseren Übersicht als Großbuchstaben gesetzt.
- (Zusätzliche) Satzzeichen nach moderner Auffassung werden äußerst sparsam gesetzt. Die im Text erkennbaren Zeichen werden wiedergegeben. Abgebildet werden auch die häufig anzutreffenden kurzen senkrechten Striche, die semantische Zusammenhänge aufzeigen könnten.
- Getrennt- und Zusammenschreibung folgt überwiegend dem Eindruck der Vorlage.
- Schwer zu unterscheiden sind tz und cz. Hier wurde keine eindeutige Entscheidung zur Wiedergabe getroffen.
- In: Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, 2. Auflage, hrsg. von Walter Heinemeyer i.A. des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, Marburg/ Hannover 2000, S. 19-25.↩
- Georg Sello weist darauf hin, dass Autoren ähnlicher Editionen in den übergeschrieben o und e teils Umlaute, teils willkürliche grafische Zeichen sahen, und schätzt selbst ein: „Im Berliner Schöffenbuch scheint es [meint das übergeschriebene o, d.A.] bald als Dehnungszeichen, bald als diakritisches Zeichen für u zu dienen“. Vgl.: Georg Sello: Die Gerichtsverfassung und das Schöffenrecht Berlins bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts. In: Märkische Forschungen, Bd. 16 (1881), S. 39.↩
