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Das Handelsregister Teil C – Register der volkseigenen Wirtschaft (C Rep. 304)

Links: Blick in die Werkstatt der VEB Holzveredelung am Blockdammweg in Lichtenberg, 1978; Mitte: Der Bereich Hosenherstellung im VEB Kombinat Oberbekleidung Berlin, Betriebsteil "Fortschritt" an der Möllendorffstraße in Lichtenberg, 1974; Rechts: Produktionshalle der VEB Werkzeugmaschinenfabrik an der Leninallee in Marzahn, 1974; Quelle: Landesarchiv Berlin, F Rep. 290-02-23 Nr. 1004, 1005, 1006, Fotografen: Vera und Dieter Breitenborn

In der DDR war mit der Gründung juristischer Personen als Träger des Volkseigentums die Grundsatzfrage zu entscheiden, ob volkseigene Betriebe (VEB), Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB) und Kombinate lediglich in den Unterlagen der übergeordneten Organe und der Zentralverwaltung für Statistik erfasst oder zum Nachweis einer Rechtspersönlichkeit in einem gesonderten Register eingetragen werden. Mit der 4. Durchführungsbestimmung vom 07. April 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft - Register der volkseigenen Wirtschaft (GBl. DDR I, S. 290) - wurde festgelegt, dass die Betriebe in ein neu zu schaffendes Register einzutragen sind, das von den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, geführt wurde. In Berlin, Hauptstadt der DDR, galt von Anfang an die Besonderheit, dass dieses Register nicht von den verschiedenen Räten der Stadtbezirke sondern zentral vom Magistrat, Abteilung Finanzen, geführt wurde.

Mit dem Erlass der Registerverordnung vom 16. Oktober 1968 (GBl. DDR I, S. 968) durch den Ministerrat der DDR wurden die Räte der Kreise - in Berlin der Magistrat - verpflichtet, die Register der volkseigenen Wirtschaft an die jeweils territorial zuständigen Bezirksvertragsgerichte zu übertragen.

Demzufolge nahm das Register der volkseigenen Wirtschaft im Bezirksvertragsgericht Berlin die Tätigkeit am 01. April 1969 auf. Gleichzeitig verwaltete das Bezirksvertragsgericht Berlin die Akten der Handelsregister A und B (HRA und HRB) für die Betriebe und Gesellschaften, die nach 1945 auf dem Territorium Ost-Berlins abgemeldet wurden. Das Berliner Vertragsgericht führte unterschiedliche Bezeichnungen und hatte verschiedene Sitze - zuletzt, ab 1977 "Ministerrat der DDR, Staatliches Vertragsgericht, Vertragsgericht der Hauptstadt der DDR, 108 Berlin, Behrenstraße 42 - 45".

Da die „Verordnung über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe“ vom 08. November 1979 (GBl. DDR I, S. 355) Änderungen enthielt, die auch auf das Registerrecht einwirkten, beschloss der Ministerrat der DDR am 10. April 1980 den Erlass einer überarbeiteten Registerverordnung (GBl. DDR I, S. 115). In das Register der volkseigenen Wirtschaft wurden eingetragen: der volle Name der juristischen Person, das übergeordnete wirtschaftsleitende Organ, der Name und Vorname des Direktors sowie der stellvertretenden Direktoren als gesetzliche Vertreter. Außerdem wurden zu den gegebenen Zeitpunkten die Beendigung der Rechtsfähigkeit und das Erlöschen der Vertretungsbefugnisse verzeichnet.

Bereits 1988 hatte das damalige Stadtarchiv Berlin in seiner Eigenschaft als Staatsarchiv das Archivgut des Bezirksvertragsgerichts Berlin übernommen. Darunter befand sich ein chronologisches Verzeichnis zum Register der volkseigenen Wirtschaft für die Jahre 1952 – 1986 zu den Registernummern HRC 1 – HRC 1797 mit Namen des Betriebes, Adresse, Eintragung und Löschung. Das Verzeichnis war aus Anlass des 750-jährigen Stadtjubiläums angefertigt worden. Sie finden das chronologische Verzeichnis hier als PDF-Datei.

Im Mai 1990 erhielt das Landesarchiv Berlin dann die Registerbände des Registers der Volkseigenen Wirtschaft HRC für die Jahre 1954 – 1963. Sie können die Registerbände über die Reiter am Kopf dieser Seite einsehen.

1990 wurde das Bezirksvertragsgerichts Berlin im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung aufgelöst und zunächst als Kammer für Handelssachen und Handelsregister dem Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte angegliedert. Ab September 1990 übernahm das Amtsgericht Charlottenburg diese Amtsgeschäfte. Die jüngeren Registerbände sowie Akten zum Handelsregister C – HRC werden nach wie vor im Amtsgericht Charlottenburg verwahrt.

Stand: 08/2019

Das Handelsregister Teil C – Register der volkseigenen Wirtschaft (C Rep. 304)

Das Handelsregister Teil C – Register der volkseigenen Wirtschaft (C Rep. 304)

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Verzeichnis des Handelsregisters Teil C – Register der volkseigenen Wirtschaft